**E-Scooter und Ausweitung von Geschwindigkeitsbegrenzungszonen im Fokus der Verkehrssicherheit**
Die Effektivität des Fotomarkierungssystems stand im Mittelpunkt einer Sitzung des Straßenverkehrssicherheitsrates, die am Donnerstag unter dem Vorsitz des Verkehrsministers Alexis Vafeadis stattfand. Anwesend waren auch der Justizminister Marios Hartsiotis, Polizeibeamte und weitere zuständige Dienste.
Wie das Verkehrsministerium mitteilte, betonte Herr Vafeadis die Bedeutung des Fotomarkierungssystems, dessen Hauptziel es ist, die Verkehrssicherheit zu verbessern und insbesondere die Zahl der tödlichen Verkehrsunfälle zu verringern. Erwähnenswert ist, dass an Kreuzungen mit fest installierten Kameras im letzten Quartal 2022 durchschnittlich 200 Beschwerden pro Tag registriert wurden, im Vergleich zu 800 in den ersten Monaten desselben Jahres. Diese Zahlen seien ein ermutigendes Zeichen für die Wirksamkeit der Maßnahme, hob der Minister hervor.
In der Sitzung wurde auch über die operativen Probleme diskutiert, die bei der Implementierung des Fotomarkierungssystems aufgetreten sind. Beide Minister betonten die Notwendigkeit einer besseren öffentlichen Information und beschlossen, umgehend über die Betriebsparameter des Systems zu informieren und gleichzeitig die Markierungen an den Kreuzungen zu verbessern, an denen dieses System installiert wurde.
Ein weiteres Thema war die praktische Anwendung der Gesetzgebung für persönliche Mobilitätsgeräte, wie E-Scooter, sowie die Probleme, die sich aus dem Betrieb von Vermietungs- und Betriebsunternehmen dieser Geräte ergeben. Die Notwendigkeit einer gründlichen Überwachung der von den Gemeinden erteilten Lizenzen und einer allgemeineren Polizeikontrolle der Nutzung wurde hervorgehoben.
Der Verkehrsminister unterstrich zudem die Notwendigkeit, die Geschwindigkeitsbegrenzungszonen auf 30 MPH auszuweiten, um die sichere Nutzung von persönlichen Mobilitätsgeräten zu fördern. In diese Richtung sollen spezifische Initiativen zur Umsetzung entsprechender Anwendungen ergriffen werden. Zusätzlich wird die Notwendigkeit von Änderungen am entsprechenden gesetzlichen Rahmenwerk in Zusammenarbeit mit dem Städte- und Gemeindebund geprüft.