Neue Enthüllungen über den Einsatz von Mobiltelefonen in den Zentralgefängnissen zur Koordination mutmaßlicher Verbrechen
Neueste juristische Entwicklungen legen offen, dass aus den Zellen der Zentralgefängnisse heraus mittels Mobiltelefonen angebliche Straftaten geplant wurden. Die Polizei nutzte, gestützt auf einen gerichtlichen Durchsuchungsbefehl, “hochzuverlässige” Informationen, welche die Anweisungen eines Häftlings an eine außerhalb der Anstalt befindliche Person detailgetreu wiedergaben.
Ein Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 20. Februar gibt an, dass die Polizei daraufhin einen Durchsuchungsbefehl für Wohnräume, Besitztümer und Fahrzeuge einer bestimmten Person beantragte, um nach Smartphones zu suchen. Ein Ermittler legte eine eidesstattliche Erklärung vor, die unter anderem folgenden Inhalt aufwies (wie im Gerichtsbeschluss verzeichnet):
Am 31.01.2024 erhielt man zwischen 02:00 und 02:30 Uhr “hochzuverlässige” Informationen darüber, dass ein Insasse der Zentralgefängnisse (im Folgenden als erster Verdächtiger bezeichnet) während eines Videoanrufs aus seiner Zelle heraus eine andere Person zur Begehung einer Straftat veranlasste.
Die Polizei ermittelt in diesem Fall wegen möglicher Delikte: Verschwörung zu einem Verbrechen, Bedrohung und Beteiligung an einer kriminellen Organisation.
In diesem Zusammenhang beantragte ein Bürger über seinen Anwalt Christos Poutzouris die Erlaubnis, einen Prerogative Writ of Certiorari zur Annullierung des Durchsuchungsbefehls zu erwirken. Der Antragsteller führte acht Gründe an, darunter mangelnde Zuständigkeit des unteren Gerichts und unzureichende Beweise für den begründeten Verdacht, der für die Ausstellung eines solchen Befehls erforderlich ist.
Richterin Lena Dimitriadou-Andreou erkannte nach Analyse der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen für das Eindringen in eine Wohnung eine debattierbare Frage und erteilte die Erlaubnis zur Einreichung eines entsprechenden Antrags. Die Verhandlung ist für den 29. Februar 2024 angesetzt.