Im neuesten Bericht des Rechnungshofes, der am Dienstag veröffentlicht wurde, wurde erneut die Praxis der gleichzeitigen Zahlung von Gehältern und Pensionen an derzeit im Amt befindliche Staatsbeamte kritisiert. Das Finanzministerium wurde aufgefordert, diese Praxis, die ausdrücklich gegen geltende Gesetze verstößt, unverzüglich einzustellen.
In dem Sonderbericht des Rechnungshofes über das Finanzministerium für das Jahr 2022 wird betont, dass keine unrechtmäßigen Renten für den Monat Januar 2024 oder danach ausgezahlt werden sollten. Nach geltendem Recht hätte die Zahlung der Renten für die Zeit, in der diese Beamten ein Gehalt bezogen, ausgesetzt werden müssen.
Zu Beginn des Monats hatte das Finanzministerium erklärt, es werde nach rechtlicher Beratung durch das Büro des Generalstaatsanwalts die Rentenzahlungen an derzeit im Amt befindliche Staatsbeamte wieder aufnehmen. Etwa 160 Staatsbeamte, sowohl pensionierte als auch derzeit im Dienst, beziehen mehrere Renten. So gibt es beispielsweise Staatsbeamte wie den Präsidenten und vier Minister, die eine Staatsrente beziehen und gleichzeitig ein staatliches Gehalt erhalten.
Trotz eines Versuchs des Gesetzgebers, dieser Praxis ein Ende zu setzen, wurde ein im Jahr 2014 verabschiedetes Gesetz später vom Gericht für verfassungswidrig erklärt, da eine Rente Eigentum ihres Empfängers sei und nicht entzogen werden könne.
Der Bericht bemängelt zudem, dass das Finanzministerium die Buchhaltungsprinzipien von Einnahmen und Ausgaben nicht angemessen berücksichtigt habe, auf deren Basis die Finanzberichte erstellt wurden. Ferner wurde festgestellt, dass die im Rahmen des Bailout-Abkommens von 2013 vorgeschriebenen Gehaltskürzungen im öffentlichen Sektor nicht auf die Gehälter von Richtern angewendet wurden, die nach Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes eingestellt wurden. Diese Ausnahme für Richter dauerte bis August 2021 an.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das Finanzministerium bei der Überprüfung der Einhaltung aller Bestimmungen von Programmen für subventionierte Kredite für Unternehmen oder für neue Wohnungsbaudarlehen, die von der Regierung als Teil der Hilfsmaßnahmen während der Coronavirus-Pandemie eingeführt wurden. Hier fand der Rechnungshof „Fälle, in denen den Einnahmebelegen des Finanzministeriums keine unterstützenden Dokumente beilagen, außer der Gutschrift der Zentralbank und/oder Belege, die keine Anzeichen von Überprüfungen aufwiesen.“
Es war daher nicht möglich festzustellen, ob das Finanzministerium alle notwendigen Daten gesichert und die Genauigkeit des Betrags zum Zeitpunkt des Eingangs überprüft hat.