Unterstützung für Ein-Eltern-Familien: Auszahlung der Mittel eingeleitet
Das stellvertretende Ministerium für Sozialfürsorge hat am Montag bekannt gegeben, dass die Unterstützung für Ein-Eltern-Familien ausgezahlt wurde. Diese Entscheidung fiel während der Ministerratssitzung am 21. Februar und zielt darauf ab, die finanzielle Last von Alleinerziehenden zu mildern.
Berechtigt für die Zahlung sind Ein-Eltern-Familien mit einem jährlichen Einkommen von bis zu 19.500 Euro und einem Höchstbetrag auf dem Konto von 10.000 Euro. Die einmalige Zahlung beträgt 100 Euro für das erste Kind und zusätzliche 50 Euro für jedes weitere Kind, bis zu einem Höchstbetrag von 250 Euro. Familien mit mehr als vier abhängigen Kindern erhalten einen zusätzlichen Betrag von 100 Euro.
Auch Familien, die Kindergeld beziehen und ein jährliches Einkommen von bis zu 25.000 Euro sowie ein maximales Guthaben von 15.000 Euro haben, sind für die Pauschalzahlung berechtigt. Das Ministerium für Sozialfürsorge berichtete weiter, dass Haushalte, die Anspruch auf das garantierte Mindesteinkommen haben, ihre Zahlungen innerhalb der Woche erhalten werden.
Die Auszahlung dieser Mittel ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung von Ein-Eltern-Familien, die oft mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert sind. Die Maßnahme wird von vielen als eine notwendige Erleichterung angesehen, um die Lebensqualität von Alleinerziehenden und ihren Kindern zu verbessern.
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