EU-Gerichtshof: Weg für Festangestellte aus befristeter Beschäftigung

28.03.2024

**EU-Gerichtshof-Urteil könnte Weg für Festanstellung befristeter Beschäftigter ebnen**

Ein kürzlich ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EU-Gerichtshof) könnte Tausenden von Beamten im öffentlichen Dienst, die sich in befristeter Beschäftigung befinden, den Weg zu einer Festanstellung ebnen, so die Gewerkschaft Isotita am Dienstag.

In einem Schreiben, das auch dem Finanzministerium vorgelegt wurde, fordert die Gewerkschaft die Regierung auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen und die Positionen von Mitarbeitern im öffentlichen Sektor, die sich in zeitlich befristeten Verträgen befinden, zu verfestigen. Dies folgt auf das Urteil des EU-Gerichtshofs vom 22. Februar. Das Urteil stellt fest, dass zeitlich befristete Mitarbeiter unter den Begriff „befristete Beschäftigung“ fallen und auf befristeten Verträgen basieren. Es wurde entschieden, dass die unbefristete Verlängerung eines Arbeitsvertrags ohne Ausschreibung einer Stellenvakanz einen „Missbrauch aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge oder Beschäftigungsverhältnisse“ darstellt, den die Mitgliedstaaten durch Einführung von Maßnahmen verhindern müssen.

Daher widersetzt sich der EU-Gerichtshof nationalen Regelungen, die keine wirksamen Maßnahmen enthalten, um solche Missbräuche zu verhindern und zu ahnden. Insbesondere sei eine einfache Entschädigung im Falle einer ungerechten Entlassung keine ausreichende Maßnahme. Auch die Vergabe von Stellen durch Wettbewerbe, welche Festangestellte unfair bevorzugen, sei nicht angemessen.

„Fehlen angemessene Maßnahmen im nationalen Recht, um Missbrauch, der sich aus der Nutzung aufeinanderfolgender befristeter Verträge ergibt, zu verhindern und gegebenenfalls zu ahnden… so ist die Umwandlung dieser befristeten Kontakte in Festverträge eine solche Maßnahme“, heißt es in dem Urteil.

Isotita erinnerte in diesem Zusammenhang an die vor der Wahl gegebenen Versprechen des Präsidenten, die Beschäftigungsbedingungen für befristet und auf unbestimmte Zeit Beschäftigte an jene der Festangestellten anzugleichen und eine endgültige Lösung für den Status der auf unbestimmte Zeit Beschäftigten zu finden.

Abschließend forderte die Gewerkschaft die Regierung auf, “unverzüglich den Verpflichtungen der Republik Zypern aus dem EU-Recht nachzukommen und mit der notwendigen Festanstellung aller betroffenen Arbeitnehmer fortzufahren”.

Beschäftigung

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